Waffengesetz Dänemark

Es wurde schon auf diversen Plattformen darauf hingewiesen, trotzdem nochmal als Hinweis für alle Angler:

Dänemark hat sein Waffengesetz geändert – Verstöße werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet, und wir Angler können unversehens Opfer der neuen Vorschriften werden!

An allen öffentlich zugänglichen Orten Dänemarks ist es verboten, ein Messer oder einen Dolch zu tragen oder zu besitzen. So sieht es Paragraph 4 des dänischen Waffengesetzes seit dem 23. Juni 2009 vor. Das Fatale dabei: Hat man ein Messer im Auto, weil man zum Angeln fährt, kann es bereits teuer werden, wenn sich das Messer nicht im Kofferraum befindet! Selbst ein Multitool im Handschuhfach reicht aus, um einen bei einer Kontrolle in echte Probleme zu bringen!

Hier die wichtigsten Punkte:

Angler dürfen Messer mit sich führen, jedoch nur, wenn sie auf dem Weg zum Angel sind, dabei und auf dem Rückweg.
Diese Regelung gilt für alle Messer ab einer Klingenlänge von 7 cm.
Alle Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind ohne Ausnahme verboten.
Auch das Mitführen eines Fischtöters (Priest) ist in Dänemark illegal – es sei denn, man ist beim Angeln.
Führen Sie Ihr Messer nur dann mit nach Dänemark, wenn Sie auf dem Hin- und Rückweg zum/vom Angeln sind.
Beim Transport das Messer in den Kofferraum legen.
Tragen Sie das Messer beim Angeln nicht am Gürtel, sondern im Angelkoffer o.ä.

Quelle: www.fliegenfischen.de