Ausweichoption für Spinnangler

Ab dem 1.5.2019 werden wir für Spinnangler eine zusätzliche Option bieten. In diesem Jahr wird der Sonnabendwinkel 2 (der zweite der Sonnabendwinkel-Teiche in Fließrichtung) bis zum 31.12. für´s Spinnfischen freigegeben. Hier greift sofort die klassische Regelung wie an den Fließgewässern: 1 Flug- oder Spinnangel ODER 2 Angeln zum Ansitz!! Bei Spinnfischen ist nur die EINE Spinnrute erlaubt! Die Regelung betrifft vorerst NUR nur das Kalenderjahr 2019!

Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme! Den Ansitzanglern stehen bei uns noch 5 weitere Teiche zur Verfügung. Das Ansitzangeln am Sonnabendwinkel 2 ist natürlich weiter gestattet – aber bitte spannt nicht das ganze Gewässer ab.