Gewässer

Unsere Pachtgewässer sind:

das Brauertal mit 4 Teichen (ges. 1,1 ha),
der Sonnabendwinkel mit 2 Teichen (ges. 2,8 ha),
die Werra im Bereich Buchenau (1,7 km) und
die Hörsel im Stadtgebiet von Eisenach (5,2 km).

Unsere Teichanlagen mit 6 Teichen haben eine Wassertiefe von über 2 m. An den Uferregionen sind Seerosenfelder und Schilfgürtel und die Anlagen sind gut zugänglich. Der Einsatz von Karpfen, Hecht, Zander und Schleie erfolgt nach biologisch sinnvollen Gesichtspunkten.

Die Werra weist große Schwankungen im Wasserstand auf. In den Sommermonaten bilden sich große Krautbänke, in denen der Aal und die Forelle Schutz suchen. Auch ein guter Hecht- und Zanderbestand ist vorzufinden.

Durch jahrelange Besatzmaßnahmen und Hege ist es uns gelungen, einen guten Bestand an Forellen und Äschen in der Hörsel zu sichern. Die Hörsel im Stadtgebiet wird von Spinn- und Fliegenfischern gleichermassen geschätzt.

Unsere Gewässer werden durch zu leistende Pflichtstunden und zusätzliche Initiativen in einem sauberen und guten Zustand gehalten.

Bestimmungen:

Brauertal

Im Brauertal befinden sich 4 Teiche.
Es dürfen entweder max. eine Flugangel, max. zwei Raub-
bzw. Friedfischangeln oder nur eine Senke (max. 1m²)
zum Köderfischfang verwendet werden.

Das Spinnangeln mit Kunstködern ist verboten!

Das Befahren von Forstwegen ist verboten!

Sonnabendwinkel

Im Sonnabendwinkel befinden sich 2 Teiche.

Es dürfen max. eine Flugangel oder max. zwei Raub- bzw. Friedfischangeln oder nur eine Senke (max. 1m²) zum Köderfischfang verwendet werden.

Das Spinnangeln mit Kunstködern ist verboten!  

Das Befahren von Forstwegen ist verboten!

Hörsel

Der Angelbereich der Hörsel reicht von der Brücke Langensalzaer Straße bis Opelwerk.

Der Fischfang darf mit max. einer Spinn- oder Flugangel oder max. zwei Raub.- bzw. Friedfischangeln oder nur einer Senke (max. 1 m²) zum Köderfischfang ausgeübt werden.

Ab sofort ist das Angeln mit Widerhaken an der Hörsel verboten!!! Das gilt für ausnahmslos jede Angeltechnik.

Vom 1.10. bis 31.1. ist nur noch das Fliegenfischen mit widerhakenlosem einschenklichem Einzelhaken erlaubt! Vom 1.2. bis zum 31.3. jeden Jahres, ist die Hörsel für den gesamten Fischfang gesperrt!

Vom 1.4. bis zum 1.6. jeden Jahres, ist das Watangeln mit Rücksicht auf gute Fischbestände verboten!

Ausgabe von Gastkarten an Nichtmitglieder nur mit Mitglied als Begleitperson!

Hinweise zum Wehr:

Der rot markierte Bereich zeigt den Eingang zur Fischaufstiegshilfe und die Lockströmung.Vor Ort ist dieser Bereich ebenfalls rot markiert. Dort herrscht absolutes Angelverbot. In der Fischaufstiegshilfe, sowie direkt im oberen Ausgang, ist das Angeln ebenfalls nicht gestattet. Dieser Bereich wurde auf Verlangen und in Absprache mit der unteren Fischereibehörde festgelegt.

Werra

Der Angelbereich der Werra geht von der ehem. Brücke Ebenau bis Bocksgraben.

Das Befahren der Wiesen zwischen Ortseingang Buchenau und der neuen Fahrradbrücke Ebenau ist verboten! Naturschutzgebiet.

Das Befahren von Forstwegen ist verboten!

Der Fischfang darf mit max. einer Spinn- oder Flugangel oder max. zwei Raub.- bzw. Friedfischangeln oder nur einer Senke (max. 1m²) zum Köderfischfang ausgeübt werden.

Schonzeiten, Mindestmaße/Entnahmefenster, Fangmengen (max. pro Tag)
Fischart Schonzeit Mindestmaß/Entnahmefenster Fangmenge (max. pro Tag)
Aal 1.11.-28.2. 50 cm 2*
Hecht 15.2.- 30.4. 60 cm 1*
Zander 1.4.- 31.5. 60 cm 1*
Wels keine 50 cm 1*
Karpfen keine 35 cm 2*
Schleie keine 30 cm 2*
Äsche 1.2.- 31.5. 35 cm – 45cm 1*ges. 2 Salmoniden
Forelle, Saibling 1.10.- 31.3. 30 cm – 45cm 2*ges. 2 Salmoniden
Rotfeder, Barsch keine 15 cm frei
Giebel, Karausche,Plötze keine 15cm frei
Barbe 1.4.-31.8. 40 cm 1*
Nase, Quappe, Graskarpfen ganzjährig Geschützt

Entnahmefenster für Forelle und Äsche in der Hörsel beachten!!

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* von diesen Fischarten dürfen zusammen täglich nur 5 Fische mitgenommen werden. Alle anderen Fischarten entsprechend dem Thüringer Fischereigesetz!