Vorschriftenergänzung zur Hörsel

 

Der rot markierte Bereich zeigt den Eingang zur Fischaufstiegshilfe und die Lockströmung.Vor Ort ist dieser Bereich ebenfalls rot markiert. Dort herrscht absolutes Angelverbot. In der Fischaufstiegshilfe, sowie direkt am oberen Ausgang, ist das Angeln ebenfalls nicht gestattet. Dieser Bereich wurde auf Verlangen und in Absprache mit der unteren Fischereibehörde festgelegt.