Hinweise zum Werra-Abschnitt

Aufgrund der neuen Regelung zum Naturschutzgebiet, möchten wir nochmal auf wichtige Dinge und Regelungen hinweisen:

  • das befahren der Wiesen ist nicht gestattet
  • Fahrzeuge sind an den Zufahrten DIREKT links oder rechts abzustellen!
  • eine Kopie des Fischereischeins ist gut sichtbar in der Windschutzscheibe zu platzieren

Sollte jemand keine Möglichkeit zum erstellen einer Kopie haben, meldet er sich bitte bei Sportfreund Ralf Guske.

Fischereiaufsicht

Wir bitten darum, falls ihr einen Verstoß des Fischereirechts feststellt, aktuell auf einen Anruf beim Sportfreund und Fischereiaufseher Rauch zu verzichten. Aktuell steht er leider nicht zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmal darauf hinweisen, das die Kontaktnummern unserer Fischereiaufseher am Ende des Fangbuches zu finden sind. Diese gilt es zu kontaktieren, wenn am Wasser Probleme auftreten oder Verstöße festgestellt werden. Solltet ihr tatsächlich keinen erreichen, wendet ihr euch alternativ an Sportfreund Guske. Es bringt nichts uns im Nachhinein von Regelverstößen zu berichten!

Wir bitten auch darum selbst kooperativ zu sein. Aktuell werden verstärkt Kontrollen zum Thema Neuregelungen an der Hörsel durchgeführt. Danke

Neue Regelungen treten 2018 in Kraft

Wir möchten an dieser Stelle nochmal auf die neuen Regelungen ab 2018 hinweisen:

  • das Angeln mit Widerhaken ist an der Hörsel verboten
  • dieses Verbot betrifft ausnahmslos ALLE Angeltechniken
  • vom 1.4 bis 1.6. ist Watangeln verboten!
  • ab sofort ist das Befahren der Wiesen zwischen Ortseingang Buchenau und der neuen Fahrradbrücke Ebenau verboten – Naturschutzgebiet

Wir bitten alle Sportfreunde den neuen Regelungen Folge zu leisten.

Austauschkarten für die Werra in Mihla 2018

Auch 2018 haben wir mit dem Verein in Mihla wieder ein Kartenaustauschprogramm. Für unsere Mitglieder stehen 3 Gastkarten zur Verfügung um die Werra bei Mihla zu Beangeln. Ihr könnt die Gastkarten ab sofort bei Ralf Guske anfragen. Das macht ihr bitte mindestens eine Woche im Voraus und die Karten werden maximal für 3 Tage am Stück ausgegeben! Desweiteren bitten wir um entsprechend vorbildliches Verhalten am Gastgewässer und das Einhalten aller relevanten Bestimmungen.